Bewerbungsverfahren für Kommunikationsdesign

1. Anmeldeformular

2. Bewerbungsmappe

Zeigen Sie in eigenen Arbeiten zu frei gewählten Themen die Vielfalt Ihrer gestalterischen Fähigkeiten (analog und/oder digital erstellte Arbeiten). Möglich sind z.B. Skizzen, Zeichnungen, Malereien, grafische Arbeiten, Illustrationen, Collagen, Druckgrafiken, Fotografien, dreidimensionale Objekte, Animationen etc. Eine schriftliche Erklärung, dass die Arbeiten selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt wurden, ist hinzuzufügen.

Die Mappe muss in digitaler Form abgegeben werden. Schicken Sie uns Ihre Mappe direkt hier über das Online-Formular.

Hinweise zur Mappe:

  • Scannen oder fotografieren Sie dazu Ihre Arbeiten und achten Sie auf eine möglichst gute Wiedergabe von Farbe und Details.
  • Umfang: max. 25 Arbeitsproben (mit Angabe zur Originalgröße).
  • Format: PDF, bei Filmen kann ein Link (z.B. zu YouTube) angegeben werden.
  • Dateigröße: max. 100 MB.

Nach den folgenden Kriterien beurteilen wir:

  • Arbeiten Sie eigenständig? Wie konsequent sind Sie in Ihrer Arbeit?
  • Wie gut können Sie beobachten? Besitzen Sie ein Gespür für Farben und Formen?
  • Können Sie plastische Gegenständen, räumliche Situationen und die menschliche Figur zeichnerisch erfassen und darstellen?
  • Haben Sie die Fähigkeit und die Bereitschaft, thematisch zu arbeiten?
  • Besitzen Sie gestalterische Neugier und haben Sie eigene Ideen, die über die reine Darstellung und die Bearbeitung gestellter Aufgaben, z.B. aus dem Schulunterricht, hinausgehen?
  • Zeigen Sie eine konzeptionelle, thematische Herangehensweise?

Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Die 156 besten Bewerber werden zur Aufnahmeprüfung zugelassen. Die Bekanntgabe der Ergebnisse und damit verbunden die Zulassung zur Aufnahmeprüfung erhalten Sie per E-Mail Anfang Juli 2024.

3. Aufnahmeprüfung

Wenn Ihre Mappe entsprechend hoch bewertet wurde, werden Sie zur Aufnahmeprüfung am 10. Juli 2024 eingeladen. Die Prüfung besteht aus zwei praktischen Arbeiten und einem Gespräch zu den entstandenen Arbeiten. Bei der Bewertung der Aufnahmeprüfung können maximal 100 Punkte erzielt werden.

4. Zulassung

Über die endgültige Zulassung entscheiden die Ergebnisse der Bewerbungsmappe und der Aufnahmeprüfung. Sie erhalten zum frühestmöglichen Termin (spätestens bis Ende Juli 2024) per E-mail Bescheid über die Summe der in der Bewerbungsmappe und Aufnahmeprüfung erreichten Punktzahl und ob Sie zur Ausbildung zugelassen worden sind.

Tritt ein*e zugelassene*r Bewerber*in vor Schulbeginn zurück oder tritt die Ausbildung am ersten Schultag nicht an, ohne spätestens am dritten Unterrichtstag einen Nachweis zu erbringen, dass zwingende Gründe die Teilnahme am Unterricht verhindert haben, erlischt der Anspruch auf einen Ausbildungsplatz, und der/die Bewerber*in mit der nächsthöheren Punktzahl rückt nach. Diese nachträgliche Aufnahme ist nur während der ersten vier Wochen nach Unterrichtsbeginn möglich.

5. Erster Schultag

Am ersten Schultag müssen der Klassenleitung die Zeugnisse im Original, als Zweitschrift oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Bei Zeugnissen aus dem Ausland ist eine beglaubigte Übersetzung nicht ausreichend, sondern der Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle Gunzenhausen muss vorliegen. Eine Aufnahme in die Schule kann sonst nicht erfolgen.